Bestimmungen & Verordnungen für Saisonkartenfischer
Galinasee (Revier 94) · Saison 2026
Es freut uns, dass du dich für eine Saisonkarte bei uns am Galinasee entschieden hast.
Wichtig
Bitte zuerst Name, Adresse sowie die Fischereiberechtigung (oranges Pickerl) im Fischerbüchle kontrollieren. Adress- oder Namensänderungen sind dem Verein umgehend bekannt zu geben – per E-Mail an den Schriftführer David Strauß (david.strauss@fischereiverein-nenzing.at).
Das Fischerbüchle bleibt im Vereinsbesitz und ist nach Saisonende ausnahmslos und fristgerecht bis spätestens 31.12. abzugeben.
Leistungen der Saisonkarte
Die Saisonkarte gilt von 01.03.2026 bis 30.11.2026. Im Kartenpreis von EUR 320,– ist Folgendes enthalten:
| Fischart | Menge inklusive | Hinweise |
|---|---|---|
| Forellen | 60 Stück | Fangzeit während der gesamten Saison |
| Karpfen / Schleien | 15 Stück | Karpfen dürfen unter Einhaltung weidgerechter Regeln zurückgesetzt werden |
| Zander | 5 Stück | Besatz je nach Verfügbarkeit |
| Barsche | kein Fanglimit | Entnahmepflicht; Schonzeit 01.05. bis 20.05. des laufenden Jahres |
Tägliches Entnahmelimit: 4 Fische (2 Forellen + max. 1 Karpfen + max. 1 Zander). Barsche ohne Fanglimit, jedoch mit Entnahmepflicht.
Im Galinasee werden durchschnittlich 2 400 kg Regenbogenforellen besetzt. Zander und Karpfen werden – sobald verfügbar – mitbesetzt.
Das Fischen ist offiziell von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis zwei Stunden nach Sonnenuntergang erlaubt. Für Vereinsmitglieder und Saisonkartenfischer ist Nachtfischen bis spätestens 01:30 Uhr gestattet.
Verordnungen und Bestimmungen
- Am Galinasee (Revier 94) gelten die derzeit gültigen Vorarlberger Fischereigesetze und Verordnungen.
- Den Bestimmungen und Anordnungen des Fischereivereins ist Folge zu leisten (siehe Anschlagtafel bei der Hütte).
- Das Fischerbüchle und der Fang sind der Aufsicht unaufgefordert vorzuweisen.
- Jeder Angeltag ist vor Beginn des Fischens gut leserlich in der Fangstatistik einzutragen.
- Jeder angelandete und getötete Fisch ist vor dem nächsten Auswerfen in der Fangstatistik zu notieren.
- Die Punkte 4 und 5 werden von der Fischereiaufsicht streng kontrolliert. Bei Nichtbefolgung kann dies zum Verlust der Saisonkarte führen.
- Das Zurücksetzen von Karpfen ist unter Einhaltung weidgerechter Regeln gestattet (Karpfenkescher, Abhakmatte).
- Das Fischen auf Weißfische aller Art ist verboten (Ausnahme: kleine Köderfische für das Zanderfischen – jedoch max. 5 Stück).
- Für Barsche gilt Entnahmepflicht. Barschfischen ist – wenn möglich – dem Aufseher zu melden (keine Fangbeschränkung).
- Das Angeln auf Köderfische ist – wenn möglich – dem Aufseher zu melden (Entnahme nur für den Eigengebrauch, max. 5 Stück).
- Köderfische aus anderen Gewässern oder aus Aquarien sind nicht erlaubt (Krankheitsrisiko).
- Das Angeln mit lebenden Köderfischen (jeglicher Art) ist laut Fischereigesetz verboten.
- Die Entnahme von Krebsen jeglicher Art ist nicht gestattet (ganzjährige Schonzeit).
- Zelten und Campieren ist am Galinasee per Verordnung der BH Bludenz verboten. Angelschirme mit Windschutz sind erlaubt.
- Hunde sind am Galinasee ausnahmslos an der Leine zu führen (Gemeindeverordnung).
- Der Weg zur Fischerhütte ist ein ausgewiesener Radweg – es gilt Fahrverbot. Dies wird von der Polizei kontrolliert.
- Am Galinasee gilt ein behördliches Badeverbot.
Zum Schluss
Mit diesen Bestimmungen sind die Vorstellungen des Vorstandes sowie der Behörde zum Angelbetrieb zusammengefasst und für alle verständlich dargestellt. Bei Unklarheiten kannst du jederzeit anrufen – die Telefonnummern des Vorstandes findest du im Fischerbüchle. Die Fischer am See werden dir sicher bestätigen, dass man am Galinasee in Nenzing ruhige, schöne und erholsame Angeltage genießen kann, wenn man sich an die Regeln hält, auf Umwelt und Sauberkeit achtet und die Fischerei weidgerecht ausübt.
Ein Tipp: Bei Problemen mit Fischerkollegen ist ein Gespräch und ein freundliches Miteinander vernünftiger als jeder Streit!
Wer sich nicht an die Bestimmungen des Fischereivereins Nenzing hält und bewusst gegen die oben genannten Regeln und Verordnungen verstößt, verliert die Saisonkarte.
Der Fischereiverein Nenzing haftet für keinerlei Unfälle, gleich welcher Art, in seinem Revier 94 (Galinasee).
Schöne Tage am Galinasee wünscht dir der Vorstand des Fischereivereins Nenzing – Petri Heil!
Mit dem Absenden des Online-Antrags auf eine Saisonkarte bestätigen Sie, diese Bestimmungen und Verordnungen zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Bei Verwendung des Papierformulars ist die Bestätigung zu unterschreiben und beim Verein abzugeben.
