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Bestimmungen für Nachwuchs & Jugend

Allgemeine Informationen:

Ziel:                 

1.) Heranführen der Nachwuchs- u. Jugendfischer zum selbstständigen Fischen

2.) Beachten der Bestimmungen und Statuten des Vereins

3.) Achtung auf das weidgerechte Fischen

Zielgruppen:

Nachwuchsfischer: Kinder, ab dem vollendeten 7. Lebensjahr (lt. Vlbg. Verordnung) bis zum vollendeten Lebensjahr (inkl. angefangener Saison) unter Aufsicht eines Mitgliedes.

Jugendfischer: Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (inkl. angefangener Saison 12-14 unter Aufsicht – danach alleine.

ÜBERSICHT
BezeichnungAlterVermerkBeitragFischkontingent jährlichAuflagen
ForelleZander/Karpfen
Nachwuchs7-12„Nachwuchs“— €Fangstatistik
Mitglied
Fangstatistik
Mitglied
NUR mit Mitglied
Jungfischer12-16„Jung“50 €25 Stk.1 / 5mit elterlicher Zustimmung

Beginn u. Legitimation:

Beginn Einführungskurs Frühjahr (Ende März Anfang April) Nach der Teilnahme des Kurses wird die Berechtigung und Fangstatistik ausgehändigt.

Anmeldung:                              Bei der Jahreshauptversammlung bis 15. März

Kontaktpersonen:                    

Stefan Miggitsch
Tel.: 0664 / 6116581
mail: stefan.miggitsch@fischereiverein-nenzing.at

Andreas Bettega
Tel.: 0660 / 6197378
mail: andreas.bettega@fischereiverein-nenzing.at

Nachwuchsfischer:

Einführungskurs: 1 Mal jährlich (im Frühjahr) findet ein Einführungskurs am Galinasee statt (nach der Anmeldung)

Personengruppen: Hier können alle Interessierten (Kinder und Jugendliche) teilnehmen.

Ziel: Das Interesse der Kinder zum Fischen zu wecken bzw. anzuregen. Weiters wird versucht die grundlegenden Sitten und Gebräuche am Wasser und im Verein zu vermitteln.

Voraussetzung: Kinder ab dem vollendeten 7. Lebensjahr (ab dem 7. Geburtstag) bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (bis zum 12. Geburtstag inkl. angefangene Fischersaison).

Das Kind muss eine Bezugsperson haben, welches Mitglied im Verein ist und sich bereit erklärt das Kind zu beaufsichtigen.

Das Vereinsmitglied erklärt sich bereit die Verantwortung für das Kind am See zu übernehmen und dieses zu beaufsichtigen.

Es dürfen höchsten 2 Nachwuchsfischer Pro Mitglied betreut werden und dabei gleichzeitig maximal 2 Angelgeräte (für die gesamte Gruppe) verwendet werden.

Ein Einführungskurs ist verpflichtend, bei dem die „Spielregeln“ erläutert werden.

Berechtigung:  Das Kind ist berechtigt mit dem eingetragenen Vereinsmitglied (Betreuungsperson) am Galinasee zu fischen. Die selbst gefangenen Fische sind in die eigene Fangstatistik (Farbe Beige), sowie in die Fangstatistik des betreuenden Mitgliedes einzutragen. Diese Einträge sind vom Vereinsmitglied zu kontrollieren!

Kosten: Es wird kein zusätzlicher Betrag eingeholt, da das Fischkontingent des Mitgliedes nicht erhöht wird.

Fischfang: Es ist auf beiden Fangstatistiken der Fang des Nachwuchsfischers einzutragen und die Tagesfangmenge darf dabei nicht überschritten werden.

Regeln /Sonstiges: Sollte das Kind während des Fischens eine „Pause“ einlegen und das Gewässer verlassen bzw. eine Spielpause im angrenzenden Wald machen, so ist die Rute einzuholen und nicht über längere Zeit im Wasser zu belassen. Es sollte der Eindruck vermieden werden, dass das Vereinsmitglied mit zwei Ruten fischt.
Das Vereinsmitglied sollte dem Nachwuchs Rat und Hilfestellung geben. Es sollte aber nicht so weit gehen, dass das Mitglied die Rute für das Kind beködert, auswirft und sogar den Fang einholt.
Es werden Unterstützungen toleriert, sollten jedoch vermehrte Auffälligkeiten festgestellt werden, so können die Fischereiberechtigung (Nachwuchsfischer und Mitglied) entzogen werden.

Jungfischer:

Personengruppe: Jugendliche, ab dem vollendeten 12. Lebensjahr (ab dem 12. Geburtstag) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (bis zum 16. Geburtstag inkl. angefangener Fischersaison)

Ziel: Begleitung der Jugendlichen bis zum selbstständigen Fischen

Berechtigung: Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren OHNE Fischerprüfung nur unter Aufsicht eines Mitgliedes Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren MIT Fischerprüfung nur unter Aufsicht eines Erwachsenen selbstständiges Fischen am Galinasee ab dem 14. Lebensjahr alleine (mit Zustimmung der Eltern) Erklärung der Eltern über das „Selbstständige Fischen“
Jahreskarte (50 Euro – 25 Forellen, 1 Zander und 5 Karpfen jährlich)

Nach der Zeit als Jungfischer kann ein Antrag auf Aufnahme in den Fischereiverein gestellt werden, wobei die allgemeinen Aufnahmebestimmungen Anwendung finden.

Personen die Ihren Hauptwohnsitz NICHT im Nenzinger Gemeindegebiet (Nenzing und alle Parzellen) haben, können eine Saisonkarte für das Fischereirevier 94 (Galinasee) beantragen.