Bestimmungen Mengbach:
- Die Tageskarte ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig und nicht übertragbar. Sie ist dem Kontrollorgan samt den bereits gefangenen Fischen unaufgefordert vorzuweisen.
- Es ist nur eine Tageskarte pro Tag erlaubt.
- Die Tagesausbeute darf nicht mehr als 4 Fische betragen.
- Das Fischen ist nur mit einem Angelhaken ohne Widerhaken gestattet.
- Blinkern sowie stationäres Grundfischen ist verboten.
- Untermaßige Fische sind noch im Wasser schonend vom Angelgerät zu lösen und ins freie Wasser zurückzusetzen. Verletzte Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
- Jugendlichen unter 14 Jahren ist das Angeln nicht erlaubt.
- Der anfallende Müll ist mitzunehmen.
Die Nichtbeachtung der Bestimmung hat den Entzug der Fischerkarte ohne Rückerstattung der bezahlten Gebühren sowie behördliche Ahndung zur Folge.
Der Fischereiverein Nenzing haftet für keinerlei Unfälle in seinem Fischereirevier.
Fischart:
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- Bachforelle – Schonmaß 22cm, Schonzeit 01.10. – 31.05.