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Galinasee Revier 94

 

Bestimmungen Galinasee:

 

Tageskarten nur noch mit Fischerprüfung erhältlich

  1. Die Tageskarte ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig und nicht übertragbar. Sie ist dem Kontrollorgan samt den bereits gefangenen Fischen unaufgefordert vorzuweisen.
  2. Es ist nur eine Tageskarte pro Tag erlaubt.
  3. Das Fischen ist nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet.
  4. Das Unterbrechen des Fischens ist nur mit Einverständnis des Kontrolleures erlaubt.
  5. Die Tagesausbeute darf nicht mehr als 4 Fische betragen. Nur 1 Karpfen / nur 1 Zander!
  6. Das Fischen ist nur mit einer Rute und einem Haken gestattet.
  7. Werden in Schonung stehende oder untermaßige Fische gefangen, so sind diese noch im Wasser schonend vom Angelgerät zu lösen und ins freie Wasser zurückzusetzen. (Vorfach kurz abschneiden)
  8. Kleinfische aller Art dürfen nicht gefangen werden.
  9. Das Anfüttern, sowie das Fischen mit lebenden Köderfischen und Goldhaken ist verboten.
  10. Der maßige Fisch muss mit dem Kescher angelandet werden und ist sofort zu töten.
  11. Das ins Wasser eingelegte Angelgerät darf vom Fischereiberechtigten nicht verlassen werden.
  12. Jugendlichen unter 14 Jahren ist das Angeln nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt.
  13. Das Hältern von gefangenen Fischen in Setzkeschern und dergleichen ist verboten.
  14. Beim Drilling sind die Widerhaken zu entfernen (Blinker etc.).
  15. Der anfallende Müll ist mitzunehmen.

Die Nichtbeachtung der Bestimmung hat den Entzug der Fischerkarte ohne Rückerstattung der bezahlten Gebühren sowie behördliche Ahndung zur Folge.

Der Fischereiverein Nenzing haftet für keinerlei Unfälle in seinem Fischereirevier.

Fischarten:

  • Bachforelle, Schonzeit 01.11.-28.02. Schonmaß 25cm
  • Regenbogenforelle, Schonmaß 25cm
  • Seesaibling, Schonzeit 01.10.-31.01. Schonmaß 25cm
  • Schleie, Schonzeit 01.05.-15.06. Schonmaß 30cm
  • Karpfen, Schonzeit 01.05.-01.06. Schonmaß 35cm
  • Zander, Schonzeit 01.04.-31.05. Schonmaß 40cm
  • Barsch, Schonzeit 01.04.-20.05. Schonmaß keines